Für Ihre Sicherheit

An erster Stelle steht in unserem Unternehmen die Sicherheit. Aus diesem Grund bitten wir Sie um Verständnis zur Einhaltung folgender gesetzlicher Bestimmungen.

Anbei Auszug aus den Lenk- und Ruhezeiten / EU-Sozialvorschriften der WKO, Stand April 2008:

 

LENKZEIT
Als Lenkzeiten zählen alle Zeiten des reinen Dienstes am Steuer, insbesondere auch verkehrsbedingte Standzeiten an Ampeln, Kreuzungen oder im Stau.
Täglich: max. 9 Stunden
Verlängerung 2 x wöchentlich auf 10 Stunden möglich

Wöchentlich: max. 56 Stunden
Gesamtlenkzeit während zwei aufeinander folgenden Wochen: max. 90 Stunden

 

EINSATZZEIT
Als Einsatzzeiten zählen die gesamten Zeiten, die der Lenker von der Abfahrt am Betriebshof bis zur Rückkehr am Betriebshof im Einsatz ist.
Täglich: max. 13 Stunden bei 11 Stunden Tagesruhe und 15 Stunden bei 9 Stunden Tagesruhe

 

LENK- UND RUHEPAUSEN
Nach einer Lenkdauer von 4,5 Stunden: mindestens 45 min oder Teilung der Pause:
einmal 15 Minuten und anschließend eine 30-minütige Pause innerhalb von 4,5 Stunden

 

TÄGLICHE RUHEZEIT
• Mindestens 11 Stunden
• Reduzierte tägliche Ruhezeit: max. 3 Mal pro Woche mind. 9 Stunden, aber weniger als 11 Stunden
• 2 Fahrer: mind. 9 Stunden Ruhezeit innerhalb von 30 Stunden Einsatzzeit
• Die gesamte Einsatzzeit von 2 Fahrern sind maximal 21 Stunden

 

WÖCHENTLICHE RUHEZEIT
• 1 Tag spätestens am Ende von sechs 24-Stunden-Zeiträumen, d.h. nach 6 Arbeitstagen muss der 7. Tag frei sein
• In 2 aufeinander folgenden Wochen (Montag bis Sonntag) müssen zwei regelmäßige, wöchentliche Ruhezeiten von je 45 Stunden eingehalten werden.

 

Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist unabdingbar.